Kreditkarte verloren? Was es dann zu tun gilt!

Regel Nummer eins im täglichen Umgang mit seinen eigenen Wertsachen ist, dass man diese stets im Auge behalten sollte. Aus gutem Grund denn niemand möchte seine Wertsachen aufgrund von persönlicher Unachtsamkeit beziehungsweise Fahrlässigkeit verlieren. Insbesondere dann nicht, wenn ein solcher Verlust weitreichende finanzielle Schäden zur Folge haben kann. Klassisches Beispiel wäre hierfür der Verlust der Kreditkarte – sei es durch „normalen“ Verlust oder aber durch Diebstahl. Gelangt die Kreditkarte auf diesem Wege in die „falschen“ Hände kann der persönliche Schaden hierbei in Folge erheblich sein. Insbesondere dann, wenn weitere persönliche Daten mit dem Verlust einhergehen und keine entsprechenden Maßnahmen unternommen wurden. Doch welche Maßnahmen müssen eigentlich nach der Feststellung des Kreditkartenverlustes unternommen werden? Anbei die wichtigsten Schritte in genauer Abfolge, was in einem solchen Fall umgehend zu tun ist.

Kreditkarte weg? Erstmal kühlen Kopf behalten

Keine Frage: Ist man sich sicher, dass die eigene Kreditkarte verloren oder gar gestohlen wurde, sorgt das für Unbehagen und Nervosität. Ein Verhaltensmuster, das allzu natürlich ist und dem sich wohl kaum jemand in einer solchen Situation widersetzen kann. Dennoch gilt es gerade jetzt einen halbwegs „kühlen“ Kopf zu bewahren und sich von nun an auf die folgenden Aufgaben zu konzentrieren.

1. Schritt: Unbedingt die Kreditkarte sperren lassen

Geht die eigene Kreditkarte verloren, so besteht die Möglichkeit diese Karte über den Zentralen Sperr-Notruf 116 116 umgehend sperren zu lassen. Die Nummer gilt für alle Geldkarten national und international (innerhalb Deutschlands kostenfrei, im Ausland abhängig vom Netzbetreiber). Falls Sie sich im Ausland befinden und die +49 116 116 nicht erreichen können, dann probieren Sie bitte die Berliner Rufnummer +49 - 30 4050 4050. Diese Telefonnummer wird durch den Sperrnotruf zur besseren Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland hängt vom jeweiligen Telefonanbieter ab. Die meisten Banken und Kreditkartenherausgeber in Deutschland haben sich dieser Initiative angeschlossen. Sollte man sich dessen unsicher sein, sollte man zusätzlich auch bei der kreditkartenherausgebenden Bank direkt anrufen und die Karte zur Sicherheit auch dort sperren lassen. Der zentrale Sperr-Notruf ist für die meisten großen Banken gültig.

Schritt 2: Schriftliche Dokumentation von Anruf und Sperrung der Kreditkarte

Ist die Sperrung der verloren gegangenen Kreditkarte erfolgt, so gilt es sich umgehend den genauen Zeitpunkt des Verlustes ebenso zu notieren wie den Zeitpunkt des Anrufes zur Sperrung der Karte. Dies gilt unter anderem als Nachweis ihre Sorgfaltspflicht bei Kreditkartenverlust.

Schritt 3: Bei Kreditkartendiebstahl umgehend die Polizei informieren

Nachdem die Kreditkarte gesperrt wurde, sollte der nächste weg jener zur nächstgelegenen Polizeistation führen. Dort sollte bei bekanntem Diebstahl der Kreditkarte umgehend Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden.

Schritt 4: Weitere Belege für das Sperren der Kreditkarte und die Anzeige sammeln

Die folgenden Punkte gelten mehr der doppelten Absicherung in einem solchen Fall: Mit Stellung der Anzeige bei Kreditkartendiebstahl gilt es sich auch hier Zeitpunkt und den Namen des Polizisten zu notieren. Dazu gehört auch sich eine Kopie oder den Durchschlag der Anzeige aushändigen zu lassen.

Schritt 5: Schadensformular der Bank anfordern

Die meisten Banken und Kreditkarteninstitute verlangen in einem solchen Fall neben der telefonischen Kartensperrung das zusätzliche Ausfüllen und Einreichen eines Schadensfomulars. In den meisten Fällen kann dies online auf den Webseiten heruntergeladen werden. Doch auch in den Bankfilialen werden diese Formulare auf Nachfrage ausgehändigt. Diese sind dann möglichst schnell an die Bank zurückzuschicken. Sind all diese Schritte in einer solch, sicherlich sehr ärgerlichen Situation erledigt, so sollten Sie zumindest vor weiterem Missbrauch und einem damit einhergehenden persönlichen finanziellen Schaden geschützt sein.

 

Redakteur: Markus Gildemeister