Wie sicher sind eigentlich Kreditkarten?

Keine Frage: Je stärker sich das tägliche Leben online abspielt, umso wichtiger ist die damit zu gewährleistende Sicherheit von genutzten Daten. Gerade im elektronischen Zahlungsverkehr spielt diese Datensicherheit eine entscheidende Rolle. Wird diese Sicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht in höchstem Maße gewährleistet, führt dies früher oder später zu einem entsprechenden Missbrauch durch Dritte. Dem Betrug mit persönlichen Daten als auch Zahlungsdaten werden somit Tür und Tor geöffnet. Dieses Umstandes und beständig drohenden drohende Gefahr sind sich natürlich Banken als auch Kreditkartenunternehmen bewusst. Aus diesem Bewusstsein heraus werden ständig neue Verfahren entwickelt, um eben jenen elektronischen Zahlungsverkehr für den Nutzer immer sicherer zu machen. Doch auch die andere Seite in Form der Online-Kriminalität schläft nicht und versucht jede technische Neuentwicklung bei den Sicherheitsmechanismen umgehend wieder zu umgehen. Nicht selten spricht hierbei auch von einem „digitalen Wettrüsten“. Insofern hat die Frage nach der Sicherheit von Kreditkarten durchaus seine Daseinsberechtigung.

Sicherheitsstufe 1: Chip und Kartenprüfnummer

Fakt ist, das einzelne Sicherheitsmerkmale einer Kreditkarte ihre Wirksamkeit im Zusammenspiel zeigen. Beispiel hierfür sind die beiden Sicherheitsmerkmale Chip und Kreditkartenprüfnummer. Während die im Magnetstreifen einer Kreditkarte befindlichen Daten im Grunde recht einfach ausgelesen werden können, sieht es mit den Daten auf dem Chip schon ganz anders aus, mit dem die meisten Kreditkarten mittlerweile ausgestattet sind. Die auf dem Chip gespeicherten Daten lassen sich nicht ohne Weiteres auslesen und kopieren. Die Chips sind mit entsprechenden Verschlüsselungen versehen. Um diese Verschlüsselung aufzubrechen, bedarf es eine höherer Aufwandes in Form einer Entschlüsselungssoftware. Ein Aufwand, der so manchen Betrüger abschreckt. Ein weiteres Sicherheitsmerkmal stellt die Kartenprüfnummer mit der Bezeichnung CVV2 oder CVC2 dar. Insbesondere bei Online-Zahlungen (der Nutzung im Internet) spielt diese Kartenprüfnummer eine entscheidende Rolle. Sie wird auf die Rückseite der Kreditkarte gedruckt und besteht je nach Kartenanbieter aus drei oder vier Stellen. Sie dient dazu, Betrug zu vermeiden, da es relativ schwer ist, eine Kreditkartennummer und die passende Prüfziffer zu generieren.

Eigenes Sicherheitsbewusstsein von entscheidendem Faktor

Doch bei aller maximalen technischen Sicherheit einer Kreditkarte ist wohl nachwievor der Faktor Mensch auch ein gewisses Sicherheitsrisiko. Kreditkartenbetrug wird nicht selten erst durch eine fahrlässige Nutzung der Karte durch seinen Besitzer möglich. Aus persönlichem Interesse sollte jeder Kreditkartenbesitzer sich seiner Sorgfaltspflicht bewusst sein. Sollte es zum einem Mißbrauch der Kreditkarte kommen und es kann seitens des Kreditkartenbetreibers eine Fahrlässigkeit beim Inhaber der Karte nachgewiesen werden, entfällt in der Regel auch der Anspruch auf Schadensersatz! So fällt beispielsweise unter Sorgfaltspflicht, die Kreditkarte unmittelbar nach Erhalt auf der Rückseite zu unterschreiben. Ebenfalls gilt, die persönliche Identifikationsnummer (PIN) nicht auf der Karte oder einem Zettel im Portemonnaie zu notieren. Ebenso eine gemeinsame Aufbewahrung der PIN mit der Kreditkarte gilt als grob fahrlässig. Bei Bargeldverfügungen am Automaten oder Zahlvorgängen sollte immer darauf geachtet werden, dass kein Dritter die Zahlenfolge sehen kann. Wird die Kreditkarte online genutzt, kommt es vor allem auf eine sichere Übertragung (https in der Adresszeile oder kleines Schloss in der Browserleiste) an. Seiten, die keinen verschlüsselten Transfer ermöglichen, meidet man besser. Zudem gilt: Die Kreditkarte niemals offen liegen lassen oder aus der Hand geben, auch nicht im Restaurant, und einen Diebstahl der Kreditkarte sofort melden. 

 

Redakteur: Markus Gildemeister